

A) Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)
Die EnEV 2009 verpflichtet die Gebäudeeigentümer in
verschiedenen Fällen zu Nachrüstungen.
Des
weiteren regelt Sie die Verantwortlichkeiten.
Die EnEV 2009 fordert weiterhin, dass Zentralheizungen mit Selbsttätig wirkenden
Regelungen insgesamt und raumweise ausgestattet sind. In Zentralheizungen mit mehr
als 25 kW Nennleistung sind die Umwälzpumpen der Heizkreise so auszustatten, dass
deren elektrische
Leistungsaufnahme selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst
ist.
Detaillierte Informationen können Sie aus der Broschüre
„Die Energieeinsparverordnung
EnEV 2009“ entnehmen.
B) Erneuerbares Wärmegesetz Baden Württemberg
Das Erneuerbare Wärmegesetz des Bundes gilt für alle Neubauten. Link
In Baden Württemberg gilt zusätzlich ein Landesgesetz welches bei einer Sanierung der Heizungsanlage greift.
Bei einem Kesseltausch ist zumeist der Einsatz von regenerativen Energien erforderlich oder es sind Ersatzmaßnahmen zu treffen
(Für detaillierte Informationen die Einzelnen Broschüren anklicken)