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A) Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)

Die EnEV 2009 verpflichtet die Gebäudeeigentümer in
verschiedenen Fällen zu Nachrüstungen.
Des weiteren regelt Sie die Verantwortlichkeiten.

Die EnEV 2009 fordert weiterhin, dass Zentralheizungen mit Selbsttätig wirkenden Regelungen insgesamt und raumweise ausgestattet sind. In Zentralheizungen mit mehr als 25 kW Nennleistung sind die Umwälzpumpen der Heizkreise so auszustatten, dass deren elektrische
Leistungsaufnahme selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst ist.

Detaillierte Informationen können Sie aus der Broschüre
„Die Energieeinsparverordnung  EnEV 2009“ entnehmen.

 

B) Erneuerbares Wärmegesetz Baden Württemberg

Das Erneuerbare Wärmegesetz des Bundes gilt für alle Neubauten. Link

In Baden Württemberg gilt zusätzlich ein Landesgesetz welches bei einer Sanierung der Heizungsanlage greift.

Bei einem Kesseltausch ist zumeist der Einsatz von regenerativen Energien erforderlich oder es sind Ersatzmaßnahmen zu treffen

 

(Für detaillierte Informationen die Einzelnen Broschüren anklicken)

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asue-enev2009.pdf
SHK_Hinweise_EWaermeG.pdf